Im Rahmen gerichtlich angeordneter Insolvenzverfahren verwerten wir Neuware aus Insolvenzmassen — darunter Fahrzeuge, Baumaschinen, Solartechnik und Elektronik. Die Verwertung erfolgt unter Aufsicht des Amtsgerichts München durch den bestellten Insolvenzverwalter. Da die Ware aus Insolvenzmassen stammt, können wir sie zu deutlich reduzierten Konditionen anbieten.
Ihr Ansprechpartner für die Insolvenzverwertung
Vom ersten Kontakt bis zur Lieferung — transparent, rechtssicher und unter gerichtlicher Aufsicht.
Sie kontaktieren uns per E-Mail oder Telefon mit Ihrem Interesse an verfügbaren Positionen. Wir prüfen die Verfügbarkeit und senden Ihnen alle relevanten Informationen einschließlich Produktdetails und Bildmaterial.
Nach Erhalt Ihrer Firmendaten erstellen wir Ihnen ein verbindliches Angebot gemäß § 159 InsO. Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Das Angebot reserviert die Ware für 3 Kalendertage exklusiv für Sie.Sie bestätigen das Angebot schriftlich per E-Mail. Anschließend erhalten Sie die Rechnung mit allen Zahlungsinformationen und der Bankverbindung des Treuhandkontos.
Die Zahlung erfolgt auf ein vom Amtsgericht eingerichtetes Treuhandkonto (Anderkonto), das auf den Namen des Gläubigers geführt und von der Lohr Treuhand GmbH verwaltet wird. Ihr Geld wird treuhänderisch verwahrt und erst nach Ihrer schriftlichen Bestätigung der ordnungsgemäßen Lieferung an den Gläubiger freigegeben.
Zahlungsziel: 2 Werktage ab RechnungsdatumNach Zahlungseingang wird die Spedition beauftragt. Die Lieferung erfolgt in 10–14 Werktagen, versandkostenfrei. Es besteht ein freiwilliges Rückgaberecht von 14 Kalendertagen ab Wareneingang gemäß § 355 BGB.
Bei der Insolvenzverwertung erfolgt die Zahlungsabwicklung über ein vom Amtsgericht eingerichtetes Anderkonto, das von der Lohr Treuhand GmbH verwaltet wird. Das schützt Käufer und Gläubiger gleichermaßen.
Ein Treuhandkonto (Anderkonto) ist ein Konto, das im Rahmen eines Insolvenzverfahrens vom Amtsgericht eingerichtet wird. Es dient der treuhänderischen Verwahrung von Geldern und stellt sicher, dass Zahlungen erst nach Erfüllung aller Bedingungen freigegeben werden.
Die Treuhandkonten werden von der Lohr Treuhand GmbH gemäß § 80 InsO verwaltet und auf die Namen der jeweiligen Gläubiger des Insolvenzverfahrens geführt. Der Empfängername auf dem Konto ist daher ein Gläubiger — an diesen wird Ihre Zahlung erst nach Bestätigung der ordnungsgemäßen Lieferung ausgezahlt. Bis dahin verwahrt die Lohr Treuhand GmbH Ihr Geld treuhänderisch.
Gemäß § 355 BGB gewähren wir ein freiwilliges Rückgaberecht von 14 Kalendertagen ab Wareneingang. Die Rückabwicklung erfolgt nach schriftlicher Mitteilung in Abstimmung mit unserer Kanzlei.
Sämtliche Positionen sind Neuware gemäß § 434 BGB. Die günstigen Konditionen ergeben sich ausschließlich aus der insolvenzrechtlichen Verwertungspflicht — nicht aus Qualitätsmängeln.
Die Freigabe Ihrer Zahlung an den Gläubiger erfolgt erst nach Ihrer schriftlichen Bestätigung, dass die Lieferung vollständig und ordnungsgemäß bei Ihnen eingegangen ist. Bis dahin wird Ihr Geld auf dem Treuhandkonto verwahrt. Zusätzlich haben Sie ein 14-tägiges Rückgaberecht ab Wareneingang.
Die Lohr Treuhand GmbH ist eine im Handelsregister eingetragene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Aufsicht der Wirtschaftsprüferkammer Bayern.
Zertifiziertes Qualitätsmanagement
R+V Versicherung — 1.000.000 € pro Schadensfall
DE344923665
Transparenz ist uns wichtig. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Insolvenzverwertung.
Kontaktieren Sie Martin Adam — wir prüfen die Verfügbarkeit und beraten Sie persönlich.
Wir stehen Ihnen mit unseren Betriebswirten, Bilanzbuchhaltern, Steuerberatern, Wirtschaftsjuristen, Rechtsanwälten und Fachanwälten für
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